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Vom Behandeln zum Handeln

Herzlich willkommen

Sie erreichen mich
Montag bis Donnerstag von 8:30-19:00 Uhr
sowie Freitag von 8:30-15:00 Uhr
in der Praxis unter
09270 / 9849115
oder auf dem Handy unter
0171 / 27 600 25
Termine nach Vereinbarung
Haus- und Heimbesuche

Ihr Weg zu mir

Praxis für Ergotherapie Edda Roetner
Theodor-Künneth-Straße 1
95473 Creußen

Eine Anfahrtsbeschreibung mit Karte finden Sie unter dem Menüpunkt Anfahrt.

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel das von Ärzten verordnet wird.

Ergotherapeuten versuchen gemeinsam mit den Klienten den Schritt „vom Behandeln zum Handeln“ zu vollziehen: Ziel ist es, den Betroffenen größtmögliche Selbstständigkeit und Handlungskompetenz zu ermöglichen.

Die Behandlungsziele gestalten sich in der Ergotherapie sehr vielseitig und werden vor jeder Behandlung auf den einzelnen Patienten individuell abgestimmt. Alle Behandlungsschritte werden mit dem Patienten und ggf. mit dem behandelnden Arzt erarbeitet. Die Behandlung erfolgt, je nach Verordnung, in der Praxis oder daheim.

Ein paar ausgewählte Beispiele:

Ein Patient nach einem Schlaganfall hat das Ziel, alltägliche Dinge des Lebens, wie das selbstständige Ankleiden oder Haushaltstätigkeiten, wieder zu erlernen.

Ein Kind mit Problemen in der Koordination oder der Schreibmotorik kann durch das Trainieren von gezielten Bewegungsabläufen und der Stärkung der Körperwahrnehmung gefördert werden.

Ein handoperierter Patient mit Bewegungseinschränkungen, kann durch ausgewählte funktionelle Therapie wieder zu seinem Ziel, der schmerzfreien und kraftvollen Handbewegung geführt werden.

Die Behandlungsfelder der Ergotherapie sind äußerst vielfältig und hier auch nicht vollständig abbildbar. Das Angebot der Therapien variiert von Praxis zu Praxis.

Für eine Gesamtübersicht können Sie folgendem Link folgen: Diagnoseindex der Ergotherapie.

Mein Therapieangebot finden Sie hier.

Ihr Weg zur Therapie

Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung, der gesetzlichen Krankenkassen, die auch für Privatpatienten und Patienten der Berufsgenossenschaften angeboten wird.

Man benötigt in der Regel eine Heilmittelverordnung (Rezept) des behandelnden Arztes. Mit dieser Verschreibung können Sie einen Termin bei einem niedergelassenen Ergotherapeuten vereinbaren.

Folgende Behandlungsverfahren können verschrieben werden:

  • Funktionsanalyse und Anamnese einschließlich Beratung
  • Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
  • Einzelbehandlung bei motorisch funktionellen Störungen
  • Einzelbehandlung bei sensomotorisch-perzeptiven Störungen
  • Einzelbehandlung bei psychischen Störungen
  • Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining / neuropsych. Einzelbehandlung
  • Arbeitsplatzanpassung
  • Hilfsmittelversorgung

Alle Therapien können bei Bedarf auf ärztliche Verordnung in Hausbesuchen durchgeführt werden.

Muss ich zuzahlen?

Kinder, Erwachsene mit Befreiungsausweis, sowie Patienten, deren Behandlung von einer Berufsgenossenschaft übernommen wird, sind von Zuzahlungen grundsätzlich befreit.

Allen anderen Patienten müssen die Therapeuten eine Zuzahlung berechnen.

Diese besteht aus 10€ Rezeptgebühr, sowie einem festen Betrag, der von den Krankenkassen festgelegt wird.
Gerne gebe ich Ihnen einen Überblick über Ihre persönliche Zuzahlung.